Der Grundstein zur heutigen Rassehundezucht wurde im 17. und 18. Jahrhundert gelegt.
Zucht / Hundezucht ist…..
die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Uniformierung – so beschreibt Wikipedia die Zucht.
Auf den Rassehund bezogen ist Zucht die kontrollierte Fortpflanzung von zu einer Rasse gehörenden Hunden mit dem Ziel, gewünschte Eigenschaften zu verstärken und unerwünschte Eigenschaften durch entsprechende Zuchtauslese zu unterdrücken bzw. zu miniminieren.
Damit wird deutlich, dass diejenigen, die gesunde und rassetypische Hunde züchten möchten, sich sehr intensiv mit der Vererbungslehre befassen müssen, da jedes Lebewesen das Produkt aus vererbbaren Faktoren und Umwelteinflüssen ist.
Eine planmäßige Züchtung versucht, eine bestimmte Rasse nicht nur zu vermehren, sondern positive Ureigenschaften zu erhalten und zu stärken. Um jedoch etwas verbessern zu können, muss der Züchter einen möglichst genauen Überblick darüber erwerben, was als besonders gut bzw. besonders schlecht für eine Rasse festgelegt ist. Hier ist der jeweils festgeschriebene Rassestandard ohne jegliche Übertreibung hilfreich.
Als Rassestandard bezeichnet man in der Zucht von Rassehunden, die von Zuchtverbänden definierten und festgeschriebenen, charakteristischen Merkmale einer Rasse, die als Zuchtziel angestrebt werden. Der Rassestandard bezieht sich in erster Linie auf den Phänotyp, mittlerweile aber auch auf den Genotyp. Sein Ziel ist es, das Aussehen eines idealen Vertreters der dargestellten Rasse zu beschreiben.
Der Genotyp ist die gesamte genetische Ausstattung eines Lebewesens (seine Erbanlagen in der DNA)
Der Phänotyp die sichtbaren, beobachtbaren Merkmale (Aussehen, Verhalten) sind, die sich aus dem Genotyp und Umwelteinflüssen ergeben, wie z.B. Haarfarbe oder Größe.
Kurz gesagt: Genotyp = Gene - Phänotyp = Erscheinungsbild
Seit dem 01.08.24 müssen alle Teckel im DTK eine Rücken Röntgenuntersuchung (zwischen 24-48 Monaten) und seit dem 01.01.25 zusätzlich eine genetische Untersuchung auf CDDY (Genmutation auf Chromosom 12) vorweisen, wenn die bestehende vorläufige Zuchtzulassung (15 Monate) verlängert werden soll.
Verpflichtend für die Zuchtzulassung (ZZL):
Röntgenuntersuchung (Rückenscreening)
CDDY (Gentest FGF4-L2) für Teckel
Auswertungsformular Dysplasiezentrum
Übersicht der DNA-Untersuchgungen in der Teckelzucht
ZEB (Zucht- und Eintragungsbestimmungen) - gültig ab 01.09.2025
ZEB (Zucht- und Eintragungsbestimmungen) - gültig ab 01.09.2023
Deckbescheinigung (ausfüllbares PDF) - Stand 12.03.2025
Deckbescheingung (druckbares PDF) - Stand 12.03.2025
Wurfdokumentation (ausfüllbares PDF) - Stand 02.05.2025
Wurfdokumentation (druckbares PDF) - Stand 02.05.2025
DNA
Genetischer Herkunftsnachweis
Der genetische Herkunftsnachweis beruht auf der unveränderlichen DNA eines Tieres. Er ist fälschungssicher und zum Nachweis genügt eine zellhaltige Probe des fraglichen Tieres; Zusatzdokumente (Etiketten, Chipinformationen, Ausweise) sind nicht erforderlich.
Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von Referenzdaten, die entweder zum Tier selbst oder zu dessen Eltern (siehe auch 'Generationen-Effekt') vorab hinterlegt worden sind.
Abstammungsnachweis
Bei der Abstammungsbeurteilung erfolgt ein Abgleich der DNA-Profile von Nachkomme(n) mit den Profilen der angegebenen Elterntiere. Die DNA-basierte Abstammungsbeurteilung ist das Kernelement der Tierzucht. Konsequent und fortlaufend angewandt entstehen dadurch verlässliche Stammbäume, die eine Verfolgung der Erblichkeit von Merkmalen erst ermöglichen.
Download Welpenbroschüre (Stand 23.10.2025)
Download Neuzüchterbroschüre (Stand 23.10.2025)