Die Schussfestigkeitsprüfung (SfK)

Die Schussfestigkeit  (SfK) als Anlageprüfung ist Voraussetzung für die Anlageprüfung Spurlaut (Sp) und Prüfung an der Schliefenanlage (BhFK/95)                        

Die Hunde werden                      einzeln und                           unangeleint geprüft.                      

Es werden zwei                Schrotschüsse abgegeben, wenn der Hund sich mindestens 30 m vom Führer entfernt hat.

Die Teckel dürfen nicht ausreißen oder sich verkriechen.

 

 

 

 

 

 

 

Der  Wassertest (Wa.T.)

Eine erlegte Ente wird 6-8 m ins Wasser geworfen, gleichzeitig werden zwei Schrotschüsse abgegeben, der Hund soll  freiwillig die Ente aus dem  Wasser holen und zu seinem Führer bringen.

Gilt als Schussfestigkeits-                                                   prüfung

 

 

 

Schweißprüfung mit Fährtenschuh (SchwhK/F)

Die Standzeit der Fährte beträgt eine Nacht und ist 1000 m lang.                                                                                  Die Fährte hat mindestens zwei Wundbetten und  zwei rechtwinklige Bögen                                                                Die Fährten werden mit Wildschalen getreten und alle 7-10 m wird Schweiß gespritzt.                                     Gearbeitet wird mit einem mindestens 6 m langen Schweißriemen                                                                          Das Gespann darf zweimal von der Fährte abgerufen werden, ein dritter Abruf führt zum Ende der Prüfung.

 

 

 

 

Die Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK) 

Es gibt die 20-Stunden und die 40-Stunden-Fährte                                                                                                             Die Fährte muss über Nacht liegen, bei der 40-Stunden-Fährte muss diese                                                                     zwei Nächte liegen.                                                                                                                                                                 Die Fährte ist mindestens 1000 m lang und hat mindestens drei Wundbetten.  Am Ende sollte ein Stück Schalenwild liegen.

 

 

 

 

 

Schweißprüfung auf natürlicher Wundfährte (SchwhN)

Es wird auf einer mindesten 400 m langen Wundfährte gearbeitet.

Das Stück muss während der Nachsuche zur strecke kommen. Nachsuche auf Schnee wird nicht anerkannt.

Die Nachsuchen können sofort nach dem Schuss durchgeführt werden und werden prüfungsmäßig anerkannt. Es soll dadurch die Genusstauglichkeit des Wildbrets durch längere Stehzeit nicht gemindert werden.

Die Spurlautprüfung (Sp)

                                                  

Voraussetzung ist der Nachweis der  Schussfestigkeit   

 

 

Prüfung von Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit  

Der Teckel soll, nachdem ein Hase hochgemacht worden ist, die Spur aufnehmen und diesem lauthals folgen, ohne den Hasen gesehen zu haben.  

   

Stöberprüfung (St)

Arbeit in Waldparzellen von  ein Hektar Größe.

Geprüft wird Führigkeit, Ablegen und Schussruhe und Benehmen auf dem Stand. Bei der Stöber-arbeit muss der Hund Wild finden. Er muss in zwei Parzellen arbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier eine Auswahl von Leistungszeichen die nach erfolgter Prüfung vergeben wer