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Versicherungsschutz über den Landesjagdverband Sachsen-Anhalt

für Mensch und Hund

 

Für Mitglieder des LJV , die eine Jagdhaftpflichtversicherung über ihn abgeschlossen haben gilt auch ein Versicherungspaket das eine spezielle Jagdunfallversicherung sowie Versicherungs-leistungen für zwei Hunde im Todesfall oder Zuschuss zur Tierarztkosten bietet.

- Deckungssumme bei Vollinvalidität 15.000 €                                                                                         -   Todesfallsumme                           10.000€                                                                                         -   Deckungssumme bei Vollinvalidität 15.000 €

           Zur jagdlichen Tätigkeit gehört auch die Jagdhundeausbildung und Führung auf Prüfungen.

           Gezahlt wird nur bei unfallbedingten Körperschäden, nicht für Heil- und Behandlungskosten.

          

           -          Zusätzlich zur Jagdhaftversicherung werden 2 Jagdhunde pro Jäger gegen Tierschäden mitversichert.       

                Befinden sich mehr als 2 Jagdhunde im Besitz des Jägers gelten die beiden am längsten im Besitz des Jägers  

                befindlichen Jagdhunde als mitversichert.

 

           -          Versicherungsschutz wird für Jagdhunde mit Leistungsprüfung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahr gewährt.

 

           -          Versichert werden Jagdhunde in der Ausbildung vom 5. bis vollendeten 24.  Lebensmonat. Versicherung besteht  

                vom 24-36. Lebensmonat, wenn eine Anlagenprüfung (bei Teckel  Schussfestigkeit, Spurlautprüfung, BhFK´95,  

                Wasser-Test) nachgewiesen wird.

 

           -          Die Hunde müssen in der Geschäftsstelle des LJV in der Jagdhundedatei gemeldet sein.

 

           -         Versichert werden die Hunde während des jagdlichen Einsatzes gegen Verlust durch Tod oder Nottötung. Es   

               besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum des Beginns der Jagd bzw. Junghundeausbildung bis zur  

               Beendigung im Revier. Die An- und Abfahrt ins Revier ist nicht mitversichert.

 

           -   Nicht versichert sind Schäden außerhalb des Jagdrevieres und außerhalb der befugten Jagdausübung und

               Hundeausbildung sowie Schäden, die der Führer/Besitzer selbst dem Hund zufügt. Für Hunde die bis zur 

               Beendigung der Jagd/Ausbildung nicht zu ihrem Führer zurückgekehrt sind, läuft der Versicherungsschutz bis zu    

               ihrem Auffinden.

 

           -          Schadenssummen die erstattet werden: