Prüfungsordnung 2025 Änderungen markiert (gültig ab 01.12.2025) | |
Körordnung 2022 | |
Zuchtschauordnung 2022 | |
Austritt (Kündigung der Mitgliedschaft im DTK 1888 e.V.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Gruppe/Sektion oder der DTK-Geschäftsstelle erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. | Gruppenwechsel (Übertritt zu einer anderen Gruppe) Es wird darauf hingewiesen, jedes Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Gruppe zum Ende eines Quartals aus der Gruppe ausscheiden. Es ist dann verpflichtet, sich innerhalb von zwölf Monaten einer anderen Gruppe anzuschließen. Eine andere Gruppe muss, wenn das Mitglied nicht den Pflichten gem. § 7 der Satzung nachgekommen ist, die Übernahme ablehnen. Die Übernahme darf nur erfolgen, wenn der Übertretende nachweist, dass er seinen Verpflichtungen der früheren Gruppe gegenüber nachgekommen ist. |
ZEB (Zucht- und Eintragungsbestimmungen gültig ab 01.12.2025 | |